Was passiert bei Ablehnung oder Vorbehalt?

Wird eine Taggeld- oder Vorsorgeversicherung bei einer Versicherung beantragt, wird mittels Fragebogen eine «Gesundheitsprüfung» vorgenommen. Aufgrund des Gesundheitszustandes wird der Antrag von der Versicherungsgesellschaft entweder angenommen, abgelehnt, oder es werden Vorbehalte angebracht.


Ablehnung:

Im Falle einer Ablehnung gilt die Anforderung gemäss AP22+ als «erfüllt», d. h. dass keine Kürzungen der Direktzahlungen erfolgen. Bei einer Kontrolle muss man die Ablehnung jedoch nachweisen können. Eine Ablehnung ist unbeschränkt gültig.


Vorbehalt:

Es kann sein, dass aufgrund bestimmter Leiden die Versicherung zwar abgeschlossen werden könnte, das Versicherungsunternehmen aber gewisse Vorbehalte geltend macht. Dies bedeutet, dass bei Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder Todesfall aufgrund von bestehenden Leiden – die im Versicherungsvertrag festgehalten wurden – kein Taggeld oder keine Rente ausbezahlt werden. Gemäss Anforderungen der AP22+ muss die Versicherung nicht abgeschlossen werden, sofern ein Vorbehalt besteht. Bei einer Kontrolle sind – wie bei einer Ablehnung – die entsprechenden Unterlagen der Versicherung vorzulegen. Im Gegensatz zur Ablehnung darf der Antrag mit Vorbehalt höchstens 5 Jahre zurückliegen. Dies bedeutet, dass alle 5 Jahre ein neuer Antrag gestellt werden muss.

 

Abgesehen von den Anforderungen aufgrund der AP22+ kann es im Einzelfall Sinn machen, trotz Vorbehalt eine Versicherung abzuschliessen. Damit wären zumindest Unfälle und andere Krankheiten abgesichert. Zudem kann bei vielen Versicherern nach einigen Jahren der Vorbehalt «entfernt» werden, sofern kein Versicherungsereignis eingetreten ist.