Viele (Ehe-)Partnerinnen und Partner arbeiten regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb ihres Partners oder ihrer Partnerin mit. Doch nicht alle sind sozial abgesichert. Das soll sich mit dem neuen Verordnungspaket AP22+ ändern: Auch wenn diese Personen kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, müssen sie ab 2027 durch eine Taggeld- und Risikoversicherung abgesichert werden.
Die Anforderungen an den Versicherungsschutz sind:
- Eine Taggeldversicherung bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit und Unfall (ohne Mutterschaft)
- Eine Risikovorsorge bei Invalidität oder Tod infolge von Krankheit und Unfall
Taggeldversicherung:
- Das versicherte Taggeld muss mindestens CHF 100.– pro Tag betragen.
- Die Wartefrist darf maximal 60 Tage betragen.
- Die Risiken Unfall und Krankheit müssen abgedeckt sein.
Vor Abschluss sollte abgeklärt werden, ob bereits Taggeldlösungen bestehen, welche die Forderung ganz oder teilweise erfüllen. Ist bereits eine Deckung in geringerer Höhe vorhanden, muss nur die Differenz zu den CHF 100.– versichert werden.
Risikovorsorge
Risiko Invalidität:
Für den Fall, dass eine Invalidität eintritt, muss eine Invalidenrente von jährlich CHF 24 000 abgeschlossen werden, welche bis zum Erreichen des 65. Altersjahres Gültigkeit hat. Alternativ kann eine Versicherung abgeschlossen werden, welche einmalig CHF 300 000 ausbezahlt.
Risiko Tod:
Für den Fall, dass die betroffene Person stirbt, muss zudem eine Hinterlassenenrente von jährlich CHF 24 000 abgeschlossen werden. Diese muss so lange gültig sein, bis die versicherte Person das 65. Lebensjahr erreicht hätte. Auch hier kann alternativ eine Versicherung abgeschlossen werden, welche einmalig CHF 300 000 an die (Ehe-)Partnerin oder Partner ausbezahlt.
Wie beim Taggeld sollte vor Abschluss abgeklärt werden, ob diese Leistungen ganz oder teilweise bereits durch bestehende Versicherungen abgedeckt sind.