Das Parlament hat im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) verschiedene Anpassungen bei den Direktzahlungen beschlossen. Neu ist, dass ein persönlicher Versicherungsschutz für mitarbeitende verheiratete sowie eingetragene Partnerinnen und Partner ab 2027 Voraussetzung ist, um Direktzahlungen in voller Höhe zu erhalten (Art. 70a Abs. 1 Bst. i und Abs. 3 Bst. g LwG). Wenn diese Personen regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb ihres Ehepartners oder ihrer Ehepartnerin mitarbeiten, müssen sie sozial abgesichert sein. Der Versicherungsschutz muss die Risiko-Vorsorge und den Verdienstausfall infolge Krankheit oder Unfall abdecken.